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Das Geschäft mit der Lizenzierung

Was ist die Lizenz?
 
Lizenzieren: Einem Dritten die Erlaubnis erteilen, ein gesetzlich geschütztes geistiges Eigentum in Verbindung mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder einer Werbeaktion zu nutzen. Geistiges Eigentum (IP): Im Allgemeinen als „Eigentum“ oder „IP“ bekannt und für Lizenzierungszwecke typischerweise eine Fernseh-, Film- oder Buchfigur, eine Fernsehsendung oder ein Film-Franchise und eine Marke. Es kann sich auch auf alles Mögliche beziehen, einschließlich Prominente, Sportvereine, Spieler, Stadien, Museen und Kulturerbesammlungen, Logos, Kunst- und Designsammlungen sowie Lifestyle- und Modemarken. Lizenzgeber: Der Eigentümer des geistigen Eigentums. Lizenzagent: Ein vom Lizenzgeber beauftragtes Unternehmen, das Lizenzprogramm eines bestimmten geistigen Eigentums zu verwalten. Lizenznehmer: Die Partei – ob Hersteller, Händler, Dienstleister oder Werbeagentur – der die Rechte zur Nutzung des IP eingeräumt werden. Lizenzvereinbarung: Das vom Lizenzgeber und Lizenznehmer unterzeichnete Rechtsdokument, das die Herstellung, den Verkauf und die Nutzung des lizenzierten Produkts zu vereinbarten kommerziellen Bedingungen regelt, allgemein als Zeitplan bekannt. Lizenziertes Produkt: Das Produkt oder die Dienstleistung, die das geistige Eigentum des Lizenzgebers trägt. Lizenzzeitraum: Die Laufzeit der Lizenzvereinbarung. Lizenzgebiet: Die Länder, in denen das lizenzierte Produkt während der Laufzeit der Lizenzvereinbarung verkauft oder verwendet werden darf. Lizenzgebühren: Die an den Lizenzgeber gezahlten (oder vom Lizenzagenten im Namen des Lizenzgebers eingezogenen) Beträge, die normalerweise auf Bruttoverkäufe mit bestimmten begrenzten Abzügen gezahlt werden. Vorschuss: Eine finanzielle Verpflichtung in Form von Lizenzgebühren, die im Voraus gezahlt wird, normalerweise bei Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer. Mindestgarantie: Die gesamten Lizenzeinnahmen, die der Lizenznehmer im Laufe der Lizenzvereinbarung garantiert. Lizenzgebührenabrechnung: Definiert, wie der Lizenznehmer Lizenzzahlungen an den Lizenzgeber abrechnet – normalerweise vierteljährlich und rückwirkend Ende März, Juni, September und Dezember
 
Das Geschäft mit der Lizenzierung
 
Nun zum Geschäft mit der Lizenzierung. Sobald Sie potenzielle Partner für die Zusammenarbeit identifiziert haben, ist es wichtig, sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt zusammenzusetzen, um die Vision für die Produkte zu besprechen, wie und wo sie verkauft werden sollen, und eine Verkaufsprognose zu entwerfen. Sobald Sie sich auf die allgemeinen Bedingungen geeinigt haben, unterzeichnen Sie ein Vertragsmemo oder eine Vereinbarung über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der die wichtigsten kommerziellen Punkte zusammengefasst sind. Zu diesem Zeitpunkt benötigt die Person, mit der Sie verhandeln, wahrscheinlich die Genehmigung ihres Managements.
Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, wird Ihnen ein langfristiger Vertrag zugesandt (obwohl Sie möglicherweise ein paar Wochen oder Monate warten müssen, bis die Rechtsabteilung nachgeholt hat!). Achten Sie darauf, nicht zu viel Zeit oder Geld zu investieren, bis Sie sich sicher sind Der Deal wurde schriftlich genehmigt. Wenn Sie die Lizenzvereinbarung erhalten, werden Sie feststellen, dass diese grob in zwei Teile gegliedert ist: die allgemeinen rechtlichen Bedingungen und die für Ihr Geschäft spezifischen kommerziellen Punkte. Wir werden uns im nächsten Abschnitt mit den kommerziellen Aspekten befassen, aber der rechtliche Aspekt erfordert möglicherweise die Eingabe Ihres Rechtsteams. Meiner Erfahrung nach vertreten jedoch viele Unternehmen eine vernünftige Sichtweise, insbesondere wenn sie es mit einem großen Konzern zu tun haben. Es gibt drei Haupttypen von Lizenzverträgen:
1. Standardlizenz – die gebräuchlichste Art. Dem Lizenznehmer steht es frei, die Produkte innerhalb der vereinbarten Vertragsparameter an beliebige Kunden zu verkaufen, und er möchte die Anzahl der Kunden, die die Waren anbieten, maximieren. Dies funktioniert für die meisten Unternehmen mit einem breiten Kundenstamm gut. Wenn Sie ein Hersteller sind und nur an vier Einzelhändler verkaufen, können Sie durchaus zustimmen, dass Ihre Vereinbarung Sie auf den Verkauf an diese vier beschränkt. Als Faustregel gilt: Je mehr Produktkategorien Sie haben, je breiter Ihr Kundenstamm ist und je mehr Länder Sie verkaufen, desto höher sind Ihre wahrscheinlichen Umsätze und Lizenzgebühren.

 

Direct to Retail (DTR) – ein aufkommender Trend Hier hat der Lizenzgeber eine Vereinbarung direkt mit dem Einzelhändler, der dann Produkte direkt aus seiner Lieferkette bezieht und dem Lizenzgeber etwaige fällige Lizenzgebühren zahlt. Einzelhändler profitieren von der Nutzung ihrer bestehenden Lieferkette und tragen so zur Optimierung ihrer Margen bei, während Lizenzgeber eine gewisse Sicherheit haben, da sie wissen, dass die Produkte im Einzelhandel erhältlich sein werden.
 
3.Triangle Sourcing – neuere Vereinbarung, die das Risiko teilt. Hier einigen sich Einzelhändler und Lieferant faktisch auf eine exklusive Vereinbarung. Der Lieferant kann die rechtliche Verantwortung übernehmen (der Vertrag läuft wahrscheinlich auf seinen Namen), aber der Einzelhändler ist gleichermaßen verpflichtet, seine Waren zu kaufen. Dies minimiert das Risiko für den Lieferanten (Lizenznehmer) und ermöglicht ihm, dem Einzelhändler etwas mehr Marge zu gewähren. Eine Variante besteht darin, dass der Lizenznehmer mit verschiedenen Einzelhändlern und deren benannten Lieferanten zusammenarbeitet. Letztlich geht es bei diesen Lizenzvereinbarungen darum, Produkte in die Regale zu bringen und allen Seiten klar zu machen, was sie können und was nicht. Zu diesem Zweck betrachten und erläutern wir einige der wichtigsten kommerziellen Vertragsbedingungen:
 
Exklusive vs. nicht-exklusive vs. alleinige Lizenzvereinbarungen Sofern Sie nicht eine sehr hohe Garantie zahlen, sind die meisten Vereinbarungen nicht-exklusiv – dh theoretisch könnte ein Lizenzgeber vielen Unternehmen die gleichen oder ähnliche Rechte gewähren. In der Praxis ist dies nicht der Fall, aber es ist oft ein Grund für Frustration bei rechtlichen Verhandlungen, obwohl es in der Realität meist gut funktioniert. Exklusivverträge sind selten, da nur der Lizenznehmer in der Lage ist, die in Ihrer Lizenz vereinbarten Produkte herzustellen. Alleinverträge verpflichten sowohl den Lizenznehmer als auch den Lizenzgeber, diese Produkte herzustellen, aber niemand anderes ist zugelassen – für manche Unternehmen ist dies so gut wie exklusiv und ein zufriedenstellender Kompromiss.
 
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 27. Dezember 2022